E-Ladestation-Versicherung

Der E-Tankstellen Versicherungsschutz

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INTER E-Ladestationen Allgefahrenversicherung

  • Allgefahrenversicherung
  • Alle Standorte in Deutschlands versicherbar
  • Bis 75.000 € Versicherungssumme
  • Selbstbeteiligung 150,- oder 250,- EUR
  • Innere Betriebsschäden bis 1.000 EUR
  • Jahresbeitrag 75,00 € netto im Jahr
  • Vorsorgeversicherung 50% der VS
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Schadensuchkosten bis 10.000 €
  • Feuerlöschkosten inkl. Gebühr bis 5.000 €
  • Bereitstellung für Ersatzanlagen im Schadenfall bis 2.500 €
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Sofortiger Reparaturbeginn bei Schäden bis 20.000 EUR
  • Sofortige Versicherungsschutz
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VHV E-Tankstellen Allgefahrenversicherung

  • Bereits ab 60 € netto im Jahr
  • 250 EUR Selbstbeteiligung
  • Inklusive Vandalismusschäden
  • Schnelle online Beantragung
  • Allgefahrenversicherung
  • Bis 50.000 € Versicherungssumme
  • ABE Erstrisikosummen bis 5.000 EUR
  • Sofortige Deckungszusage

Allgemeine Informationen zur E-Ladestation Versicherung

Welche E-Ladestationen können versichert werden.

Versichert gelten serienmäßig hergestellte E-Ladestationen und E-Tankstellen, die von einem Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik installiert und in Betrieb genommen wurden. Mitversichert gelten dazugehörige Anschlussleitungen sowie fest installierte Ladekabel und -stecker. Es können alle E-Ladestationen bis zu einer Gesamt-Investitionssumme von 75.000 € (VHV 50.000 €) versichert werden. Eine Ladestation bezeichnet ein stationäres Ladesystem für Elektrofahrzeuge. Die Energieübertragung erfolgt dabei konduktiv oder induktiv. Die Begriffe Ladesäule, Ladepunkt, Wallbox, Stromtankstellen und Solartankstelle sind einer Ladestation gleich zu setzen.

Standort der E-Ladestationen

Der Standort der E-Ladesäule ist für den Versicherungsschutz unerheblich. Von daher kann die E-Tankstelle auf Parkplätzen, Raststätten, Parkhäusern, Gewerbegrundstücken und Privat-Grundstücken installiert sein. Der Versicherungsschutz ist zudem für E-Tankstellen im öffentlichen Raum, wie z. B. an Straßen oder Parkplätzen erhältlich.

Welche Vertragslaufzeit hat die E-Tankstellen Versicherung

Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.

Wieviele E-Ladestationen können je Antrag versichert werden?

Die Tarife sehen vor, dass jeweils ein Antrag zu jeder einzelnen E-Ladestation gestellt wird. Haben Sie laufend E-Ladestationen zu versichern, so kontaktieren Sie uns bitte. Für größere Stückzahlen können Sondervereinbarungen getroffen werden.

Was sind zusätzliche Erstrisikosummen?

Die oben genannten zusätzlich übernommenen Kosten sind in den ABE §3 a-f aufgeführt.

Leistungen der E-Ladestation Versicherungen im Vergleich

Leistung INTER VHV
Allgefahrenversicherung ja ja
Vertragslaufzeit 1 Jahr m. autom. Verängerung 1 Jahr m. autom. Verängerung
Versicherungssumme max. 50.000 € max. 50.000 €
Selbstbehalt 150,00 € bis 5.000 € VS, darüber 250,00 € 250,00 €
Mindestbeitrag 75,00 € netto 75,00 € netto
Vorzeitiger Deckungsbeginn ab Gefahrenübergang ab Betriebsfertigkeit/Abnahme
Erstrisikosummen
gem. ABE
VS Summe, max. 50.000 € 5.000 €
Innere Betriebsschäden 1.000 € -
Unterversicherungsverzicht bis 30 % -
Vandalismus inkl. Urinschäden versichert, SB 10%, mind. 250 €; VS über 5.000 € = SB 20%, mind. 500 € versichert, SB 25% mindestens 500 € je Schadenfall
Graffitischäden nicht versichert nicht versichert
Oberflächen-beschädigungen nicht versichert nicht versichert
Ersatzanlagen im Schadenfall 2.500 € -
Schadensuchkosten 10.000 € -
Feuerlöschkosten 5.000 € -
Mehrkosten d. Technologiefortschritt inklusive -
Verzicht Restwertanrechnung im Schadensfall ja -
Vorsorgeversicherung 50% der VS -
Erdbebenschäden bis zur VS , max. 50.000 € -
Fundamente 1.000 € -
Tarifrechner INTER Tarifrechner VHV Tarifrechner

Der oben genannte Versicherungsumfang ist nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen und Besonderen Vereinbarungen.